Förderprogramm Kanton Zürich

Elektromobilität braucht Ladestationen

Erst knapp drei Prozent der Fahrzeuge im Kanton Zürich sind elektrisch. Auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Mobilität muss dieser Anteil rasch erhöht werden. Für mehr Elektroautos braucht es auch mehr Ladestationen. Der Kanton will deshalb den weiteren Ausbau mit einem Förderprogramm stark vorantreiben.

Fördermassnahmen im Kanton Zürich

Der Kantonsrat hat am 6. Februar 2023 dem Rahmenkredit über 50 Millionen Schweizer Franken für das Förderprogramm für Elektromobilität im Kanton Zürich zugestimmt.

Förderberechtigt sind Massnahmen, bei welchen ab Beschluss des Kantonsrates (also rückwirkend auf 6. Februar 2023) mit dem Bau begonnen wurde. Die Fördergesuche können digital über das kantonale Gesuchportal eingereicht werden. Rückwirkende Anträge für die Zeit vom 6.2.2023 bis 28.4.2023 können bis Ende August 2023 eingereicht werden.

Förderbedingungen

Basisinfrastruktur für private Parkplätze in Ein- und Mehrfamilienhäuser

  • Gefördert wird die Basisinfrastruktur bis zur horizontalen Zuleitung (Grundinstallation) unmittelbar über den Parkplätzen, z. B. via Stromschiene oder Flachkabel (in Anlehnung an Ausbaustufe C1 «Power to Garage» des SIA-Merkblatts 2060, Stand 2020).
  • Es wird ein Pauschalbeitrag von 500 Franken pro Parkplatz ausgezahlt, ab dem 16. Parkplatz reduziert sich der Beitrag für jeden weiteren Parkplatz auf 300 Franken.
  • Pro Parkierungsanlage ist nur ein Gesuch zulässig (nachträgliche Erweiterungsanträge sind nicht zulässig).
  • Der Einsatz eines lokalen Lastmanagementsystems (ab zwei mit Strom erschlossenen Parkplätzen) inklusive einer Kommunikationsanbindung zur Regulierung der Energieabgabe muss vorgesehen sein.
  • Pflicht: Bezug von Strom aus erneuerbaren Quellen.

Förderung von AC-Ladestationen für öffentlich zugängliche Anwohnerparkplätze

  • Gefördert werden AC-Ladestationen bis 22 kW.
  • Der Einsatz eines lokalen Lastmanagementsystems (ab zwei mit Strom erschlossenen Parkplätzen) inklusive einer Kommunikationsanbindung zur Regulierung der Energieabgabe muss vorgesehen werden.
  • Für die Förderung ist eine konzeptuelle Planung notwendig.

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