Förderprogramm Ladeinfrastruktur Kanton Zürich 2026

Ladeinfrastruktur für Elektroautos in einer Wohnanlage im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich unterstützt den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in bestehenden Wohngebäuden, bei Unternehmen und im öffentlichen Raum. Gefördert werden je nach Massnahme vor allem die Basisinfrastruktur, einzelne bidirektionale DC-Ladestationen sowie bestimmte öffentliche Ladeangebote und Beratungsleistungen.

Wichtig – Stand 19. September 2026: Mehr als 96 % des Förderbudgets waren bereits am 3. September 2026 beansprucht. Das Programm läuft nur bis zur Ausschöpfung der Mittel, spätestens bis Ende 2026. Vollständige Gesuche sollten deshalb möglichst rasch eingereicht werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Förderbeitrag.

Förderprogramm Zürich 2026 im Überblick

Für das kantonale Förderprogramm stehen insgesamt 50 Millionen Franken zur Verfügung. Entscheidend ist nicht, wann ein Gesuch begonnen, sondern wann es vollständig mit allen erforderlichen Beilagen eingereicht wurde. Sobald das verfügbare Budget erreicht ist, können keine weiteren Gesuche berücksichtigt werden.

Bereich Förderung Wichtig
Wohngebäude CHF 500 pro Parkplatz bis 15 Parkplätze; ab dem 16. Parkplatz CHF 300 je zusätzlichem Parkplatz Gefördert wird die neue Basisinfrastruktur, nicht die Wallbox allein.
Unternehmen 30 % der nachgewiesenen Kosten, maximal CHF 60’000 pro Gesuch Nur Parkplätze für firmeneigene Flottenfahrzeuge.
Bidirektionale DC-Ladestation CHF 2’000 pro Ladestation Nur an privaten Parkplätzen in Ein- und Mehrparteiengebäuden.
Öffentliche AC-Ladepunkte im Quartier 30 % der Kosten, maximal CHF 3’000 pro Parkplatz und CHF 450’000 pro Gemeinde Für von Gemeinden geplante oder beauftragte Anlagen.
E-Mobilitätsberatung 30 % der Kosten, maximal CHF 10’000 pro Gesuch Für Unternehmen und Gemeinden, nicht für private Wohnprojekte.

Was ist mit Basisinfrastruktur gemeint?

Die Basisinfrastruktur bereitet Parkplätze so vor, dass später eine eigene Ladestation angeschlossen werden kann. Dazu gehören insbesondere Anschlüsse, Stromzuleitungen, Verteilungen und ein geeignetes Lastmanagement. Bei Wohngebäuden muss mindestens die Ausbaustufe C1 in Anlehnung an das SIA-Merkblatt 2060 erreicht werden. Die Zuleitung muss von der Verteilung bis unmittelbar zu den Parkplätzen reichen.

Ein leerer Kabelkanal genügt nicht. Ebenfalls nicht gefördert wird bei Wohngebäuden der blosse Anschluss einer herkömmlichen Ladestation an eine bereits vorhandene Zuleitung. Die Ladestationen selbst können gleichzeitig oder zu einem späteren Zeitpunkt montiert werden.

Förderung für Ein- und Mehrparteiengebäude

Die Wohngebäudeförderung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude im Kanton Zürich. Neubauten mit Baufertigstellung 2023 oder später sind ausgeschlossen.

  • Bis 15 Parkplätze: CHF 500 pro vorbereiteten Parkplatz
  • Ab dem 16. Parkplatz: CHF 300 für jeden zusätzlichen Parkplatz
  • Förderfähig: Parkplätze für Anwohnende, die durch die neue Basisinfrastruktur mit einer eigenen Ladestation ausgerüstet werden können
  • Nicht förderfähig: Besucherparkplätze sowie Parkplätze für Motorräder und E-Bikes
  • Nur ein Gesuch: Pro Parkierungsanlage ist grundsätzlich nur ein Fördergesuch möglich. Die gesamte Anlage sollte deshalb vorausschauend geplant werden.

Fristen bei Wohngebäuden

Anlagen bis 4 Parkplätze: Für das vereinfachte, einstufige Verfahren muss vor der Installation kein Gesuch gestellt werden. Das vollständige Gesuch ist spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme der Basisinfrastruktur einzureichen.

Anlagen ab 5 Parkplätzen: Das Gesuch muss vor Installationsbeginn eingereicht werden. Wer absolute Sicherheit über die Förderung möchte, wartet vor der Ausführung auf das Zusicherungsschreiben. Nach erfolgter Gesuchstellung kann die Installation auf eigenes Risiko begonnen werden.

Förderung für Unternehmen und Firmenflotten

Unternehmen können 30 % der nachgewiesenen Kosten der Basisinfrastruktur erhalten, höchstens CHF 60’000 pro Gesuch. Förderfähig sind Parkplätze bei bestehenden Unternehmensstandorten, die ausschliesslich durch firmeneigene Personenwagen, Lieferwagen oder Lastwagen genutzt werden.

Für jeden geförderten Parkplatz muss ein entsprechendes Flottenfahrzeug im Eigentum eines am Standort ansässigen Unternehmens nachgewiesen werden. Das Fahrzeug muss bei der Gesuchstellung noch nicht elektrisch sein. Nicht berücksichtigt werden Parkplätze für Mitarbeitende mit privaten Fahrzeugen, Kundschaft oder Besucherinnen und Besucher.

Nicht zu den anrechenbaren Kosten zählen insbesondere Ladestationen, Rückplatten, Zubehör, Netzkostenbeiträge und die Erhöhung des Netzanschlusses. Das Fördergesuch ist unabhängig von der Anlagengrösse zwingend vor Installationsbeginn einzureichen.

Bidirektionale DC-Ladestationen

Eine bidirektionale DC-Ladestation kann Energie aus der Fahrzeugbatterie wieder an ein Gebäude oder – sofern technisch und regulatorisch möglich – an das Stromnetz abgeben. Der Kanton unterstützt solche Anlagen an privaten Parkplätzen in Ein- und Mehrparteiengebäuden mit CHF 2’000 pro Ladestation.

Bei einer einzelnen bidirektionalen DC-Ladestation gilt ein vereinfachtes Verfahren: Das Gesuch kann nach der Inbetriebnahme gestellt werden, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten. Für zwei oder mehr Anlagen muss das Gesuch vor Installationsbeginn eingereicht werden; zudem wird ein lokales Lastmanagement mit Kommunikationsanbindung verlangt. Weitere Grundlagen erklärt unser Beitrag Bidirektionales Laden: V2H, V2G sowie AC und DC.

Weitere kantonale Fördermassnahmen

Öffentliche AC-Ladestationen für Anwohnende

Gemeinden erhalten für die Nachrüstung bestehender öffentlich zugänglicher Anwohnerparkplätze an siedlungsorientierten Strassen 30 % der nachgewiesenen Kosten. Der Beitrag ist auf CHF 3’000 pro Parkplatz und insgesamt CHF 450’000 pro Gemeinde begrenzt. Die Anlage muss von der Gemeinde geplant oder beauftragt sein; ausserdem ist ein E-Mobilitätskonzept erforderlich.

Park+Ride- und Carsharing-Anlagen

Für Basisinfrastruktur und AC-Ladestationen an Park+Ride- und Carsharing-Anlagen werden 30 % der Kosten übernommen. Je nach Umfang gelten maximal CHF 500 pro Anschlusspunkt für die Basisinfrastruktur, CHF 2’500 pro Ladestation oder CHF 3’000 pro Parkplatz bei kombinierter Förderung. Pro Gesuch sind höchstens CHF 60’000 möglich.

Beratung für Unternehmen und Gemeinden

Fachliche Konzepte, Strategien und Planungen rund um Elektromobilität können mit 30 % der nachgewiesenen Kosten unterstützt werden, maximal mit CHF 10’000 pro Gesuch. Private Wohnprojekte fallen nicht unter diese Beratungsmassnahme.

Was wird nicht gefördert?

  • der Kauf einer herkömmlichen Wallbox ohne neue förderfähige Basisinfrastruktur
  • der Anschluss einer normalen AC-Ladestation an eine bereits vorhandene Zuleitung im Wohngebäude
  • Wohnneubauten mit Baufertigstellung 2023 oder später
  • Besucherparkplätze sowie Motorrad- und E-Bike-Parkplätze bei Wohngebäuden
  • Mitarbeitenden-, Kunden- und Besucherparkplätze im Unternehmensprogramm
  • unvollständige oder zu spät eingereichte Gesuche

So reichen Sie ein Fördergesuch ein

  1. Förderfähigkeit prüfen: Wählen Sie auf der kantonalen Website die passende Massnahme und lesen Sie die aktuelle Förderbroschüre.
  2. Verfahren und Frist bestimmen: Klären Sie vor der Bestellung, ob das Gesuch vor Installationsbeginn oder nach der Inbetriebnahme einzureichen ist.
  3. Unterlagen vorbereiten: Je nach Massnahme werden unter anderem Offerten, Pläne der Kabelführung, Eigentumsnachweise, technische Angaben und Vollmachten verlangt.
  4. Vollständiges Gesuch online einreichen: Die Eingabe erfolgt zwingend über das Online-Portal «Gebäudeprogramm».
  5. Gesuchformular unterzeichnen: Das erzeugte Formular muss gemäss den Angaben des Kantons digital an das Bearbeitungszentrum übermittelt werden.
  6. Projekt abschliessen und melden: Bei zweistufigen Verfahren wird nach der Installation der Projektabschluss im Portal gemeldet.

Der Kanton nennt für die Prüfung vollständiger Gesuche derzeit eine Bearbeitungszeit von etwa vier bis zehn Wochen. Fehlende Unterlagen verzögern die Prüfung und können angesichts des nahezu ausgeschöpften Budgets entscheidend sein.

Häufige Fragen

Wird eine einzelne Wallbox gefördert?

Eine herkömmliche Wallbox allein wird grundsätzlich nicht gefördert. Bei Wohngebäuden und Firmenflotten liegt der Schwerpunkt auf der Basisinfrastruktur. Eine separate Förderung gibt es für förderfähige bidirektionale DC-Ladestationen.

Kann ich nachträglich ein Gesuch stellen?

Nur bei ausdrücklich einstufigen Verfahren, etwa bei Wohnanlagen bis vier Parkplätze oder einer einzelnen bidirektionalen DC-Ladestation. Dort gilt eine Frist von sechs Monaten ab Inbetriebnahme. In den übrigen Fällen muss das Gesuch vor Installationsbeginn eingereicht werden.

Ist die Förderung garantiert?

Nein. Es besteht kein Rechtsanspruch. Förderbeiträge werden nur zugesprochen, solange Budget verfügbar ist und alle Bedingungen erfüllt sind.

Was gilt bei gemischt genutzten Parkierungsanlagen?

Private Anwohnerparkplätze und Parkplätze für Unternehmensflotten werden getrennt beurteilt. Für jede Nutzungsart ist ein eigenes Gesuch einzureichen.

Offizielle Informationen und Gesuchsportal

Stand: 19. September 2026. Massgebend sind immer die zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung publizierten Bedingungen des Kantons Zürich.